BVfK-Wochenendticker 2. Juli 2016

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

Schwere Zeiten nur für die Briten? Oder kann der freie Kfz-Handel von den Folgen des BREXIT sogar profitieren?

 

Ist der DIESEL doch nicht tot? Abgasskandal wird immer mehr zum Politikskandal.  Warum sind LKW sauberer als PKW?

 

Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit: - BVfK-Händler sind die bessere Adresse! - Nichts hält ewig - das gilt auch für Gebrauchtwagen. 

 

Autoscout24 zu Besuch beim BVfK: Durchstarten nach Restrukturierung.

 

BVfK-Partnertipps:Heute von meinautohaus.de:  

Wie Sie mit der eigenen Website Kosten sparen!

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: Der BGH entscheidet: Überalterte Neuwagen im späteren Gebrauchtwagenhandel sind grds. kein Problem.

 

In eigener Sache: Update zur Dipl.Kfm.-Klage des BfI.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

das sind Zeiten, in denen man kein Brite sein möchte. Jedenfalls keiner, der fußballbegeistert und europäisch-weltoffen ist. Da steckt der Schock über das Brexit-Votum noch in den Knochen, schon bekommt die stolze Fußballnation wenige Tage später auch noch von einer Horde Wikinger einen Tritt in den Hintern und der britischer EU-Abgeordneter Farage von EU-Präsident Junker im Europaparlament einen verbalen Schlag ins Gesicht: „Warum sind Sie denn überhaupt noch hier?

Man sieht, es gibt mehrere Ebenen, auf denen sich gerade europäische Geschichte abspielt:

- Eine demokratische, bei der man lernt, dass Stimmungen nicht immer etwas mit Kompetenz zu tun haben und Politiker sowohl besser erklären, als auch Unsinn vermeiden und zudem die Meinung jedes Wähler ernst nehmen und respektieren sollten.

- Eine emotionale, bei der die Freude der einen schnell verflogen und die Erschütterung der anderen noch lange anhalten wird.

- Die Betrachtung der dritten Ebene sorgt für Entspannung: Die Börsenkurse haben sich nach kurzem Einbruch erholt und dürften damit andeuten, welche Folgen der Brexit für die Wirtschaft haben wird. Vermutlich keine, die nicht für den Kfz-Handel beherrschbar sind. Möglicherweise kann der freie Handel sogar von einigen Folgen des BREXIT profitieren.

Ihr BVfK sorgt mit Weitblick dafür, dass das dann auch gut funktioniert und im Ergebnis bedeutet:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

                                         Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

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Ist der DIESEL doch nicht tot?

 

Abgas- oder Politik-Skandal?

 

Warum sind LKW sauberer als PKW?

Frontal21 berichtet:

"Schummelsoftware in LKWs bereits 2003 enttarnt.

Noch vor ein paar Jahren haben Lkw auf der Straße noch viel mehr giftige Stickoxide in die Atemluft geblasen, als es die Grenzwerte zuließen. Heute sind Lkw dank neuer Gesetze sauber - viel sauberer als Diesel-Pkw. Das zeigen europäische Studien, die Frontal21 vorliegen. 

2003 deckte das Umweltbundesamt einen Abgasskandal auf: Sobald Lkw die Fahrweise des offiziellen Testzyklus verließen, stießen sie viel mehr Stickoxide aus, als es die Grenzwerte zuließen. Die Software der Lkw war so programmiert, dass sie im Testzyklus sauber, im Straßenbetrieb aber schmutzig waren. "Die Software-Analyse war damit relativ einfach", erinnert sich Axel Friedrich, der damals die Untersuchungen im Umweltbundesamt leitete. Wegen der manipulierten Software mussten Lkw-Bauer damals hohe Geldstrafen zahlen – in den USA. In Europa blieben die Manipulationen straffrei."

Soweit das ZDF-Politmagazin.

Man fragt sich, warum niemand in der Politik für solche Skandale die Verantwortung übernimmt und muss sich nicht über Politik- und Europaverdrossenheit wundern.

http://www.zdf.de/frontal-21/dreckschleuder-diesel-pkw-schmutziger-als-lastwagen-42978936.html

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Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit:

 

- BVfK-Händler sind die bessere Adresse!

 

- Nichts hält ewig - das gilt auch für Gebrauchtwagen.  

 

Hier geht es zum TV-Beitrag "Wie klappt's eigentlich mit dem Gebrauchtwagenkauf?"

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-wie-klappts-eigentlich-mit-dem-gebrauchtwagenkauf--100.html

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Bild rechs: Wilfried Vasen (BVfK) Stefan Page und Fabian Speiser, (beide Autoscout24) und Ansgar Klein (BVfK) in der BVfK-Geschäftsstelle in Bonn.

Autoscout24 zu Besuch beim BVfK

Was ist eigentlich los mit Autoscout24? Diese Frage stellt sich zwangsläufig, wenn man sieht, wie präsent mobile.de nicht nur in den Medien ist. Nachdem die Telekom seine Internettochter von zwei Jahren zum größten Teil an eine Investorengruppe verkauft hatte, rollten Köpfe und gab es Stühlerücken.

Es folgte eine Neustrukturierung und Positionierung, die nunmehr erste Früchte trägt. Autoscout24 ist nicht nur die günstigere, sondern manchmal auch die erfolgreichere Alternative.

Über all dies sollte und will man mehr reden und daher wird es wohl zukünftig auch wieder mehr Fernsehwerbung geben.

Über all das haben wir am vergangenen Donnerstag mit unserem Besuchern aus München geredet:

Stefan PageHead of Strategic Accounts und Fabian SpeiserStrategic Account Manager von Autoscout Manager gaben sich und dem BVfK die Ehre, sowie ein Versprechen, in Kürze eine weitere Reihe attraktiver Sonderkonditionen für BVfK-Mitglieder zu präsentieren. Besondere Bedeutung genießt nach wie vor das

BVfK-Siegel als Auswahlkriterium für seriöse Autoangebote. Es erhöht nachgewiesenermaßen die Klickrate und reduziert die Standtage.

Hier geht´s zu ca. 48.000 BVfK-Siegel-Angeboten: BVfK-Siegel_bei_autoscout24

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BVfK-Partnertipps:

Heute von meinautohaus.de:  

Wie Sie mit der eigenen Website Kosten sparen!

Immer mehr Studien deuten auf einen Wandel hin: Künftig wird das Internet eine noch größere Bedeutung beim Autokauf spielen – selbst Online-Shops sind denkbar. Umso wichtiger, dass man sich nicht nur auf Seiten wie mobile.de verlässt, sondern schon frühzeitig eigene Kanäle wählt.

meinautohaus.de, Partner des BVfK und Internetdienstleister im Automobilumfeld, rät gerade freien Händlern zu einer eigenen Website. Sie sollte u. a. eine einfache Fahrzeugeinbindung mit detaillierten Informationen zum Fahrzeug, eine Suchmaschinenoptimierung für die bessere Auffindbarkeit im Netz sowie verschiedene Kontaktmöglichkeiten für die direkte Kundenansprache umfassen. Wer den eigenen Weg geht, spart übrigens auch Kosten, denn wo Dienstleister Preisschwankungen unterliegen, ist eine Website zum einmalig Festpreis erstellt und wird dann vom Händler selbst gepflegt.

Wenn Sie erfahren möchten, ob Ihre Website den Ansprüchen der heutigen Kunden genügt, dann machen Sie den kostenlosen Website-Check von meinautohaus.de. Die Experten durchleuchten Ihren Internetauftritt hinsichtlich seiner Verkaufsstärke und geben Ihnen Handlungsempfehlungen an die Hand:

websitecheck@meinautohaus.de  

Joachim Oppel,  www.meinautohaus.de

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Bild rechts: Immer zur Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik und Stefan Obert (v.l.n.r.)

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Begründet eine Standzeit von über zwölf Monaten bei einem Gebrauchtwagen einen Sachmangel?  

 

Ganz nach dem Motto: „Es kommt drauf an“ hat der BGH in dieser Woche überraschenderweise entschieden.

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 29.06.2016 klargestellt, dass eine lange Standzeit bei einem Gebrauchtwagen vor der Erstzulassung nicht zwangsläufig einen Sachmangel begründet.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb der Käufer im Jahr 2012 das streitgegenständliche Fahrzeug von einem KfZ-Händler. Zum Zeitpunkt der Übergabe wies das Fahrzeug eine Laufleistung von knapp 40.000 Kilometern auf. Im Kaufvertrag wurde unter dem Punkt „Datum der Erstzulassung lt. Fzg.-Brief“ Februar 2010 vermerkt. Zu einem späteren Zeitpunkt erfuhr der Käufer, dass das Fahrzeug im Juni 2008 und somit ca. 20 Monate vor der Zulassung produziert wurde. Aufgrund dieser langen Standzeit sah sich der Käufer über das Alter des Fahrzeugs getäuscht, trat vom Kaufvertrag zurück und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises.

Der BGH hat die Klage abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts, haben die Parteien keine Vereinbarung über ein bestimmtes Herstellungsdatum oder ein bestimmtes Baujahr getroffen. Durch die vom Verkäufer gemachte Angabe des Erstzulassungsdatums unter der Einschränkung „lt. Fzg.-Brief“, hat dieser nach Ansicht des Gerichts nicht für die Richtigkeit des genannten Datums, bzw. die Genauigkeit eines bestimmten Baujahrs einstehen wollen.

Demnach bejaht der BGH trotz der Standzeit von fast 20 Monaten, dass sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe für die gewöhnliche Verwendung geeignet und eine übliche Beschaffenheit aufgewiesen hat.

BGH Urteil vom 29.06.2016, Az. VIII ZR 191/15

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung::

Diese Entscheidung weicht von der bisherigen Rechtsprechung des BGH ab. Denn der BGH hat in früheren Urteilen entschieden, dass Fahrzeuge nur dann als Neu bzw. Jahreswagen verkauft werden dürfen, wenn die Standzeit vor Erstzulassung 12 Monte nicht überschreitet.

Auch zeigt der Fall wie wichtig ein wirksames Kaufvertragsformular ist. Denn das Gericht  hat die Angabe des Erstzulassungsdatums wohl deshalb nicht als Beschaffenheitsvereinbarung gewertet, da dieser den einschränkenden Zusatz „lt.  Fzg.-Brief“ enthielt. Von daher können wir nur empfehlen die BVfK-Vertragsformulare zu verwenden.

Denn schließlich wollen wir erst gar nicht, dass Sie unsere Hilfe benötigen, wenngleich wir natürlich immer gerne zur Stelle sind, wenn es gilt, Probleme zu lösen!

MG

Fragen immer gerne an:

   rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzungen geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

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In eigener Sache: Update zur Dipl.Kfm.-Klage des BfI.

Selbstverständlich wird der BVfK seinen Geschäftsführenden Vorstand nicht unzutreffenderweise als Dipl.Kfm. bezeichnen. Um dies sicherzustellen hätte es garantiert keiner Klage bedurft. Ein kurzer Hinweis auf den Fehler einer Filmproduktionsfirma hätte genügt, dies zu korrigieren. Die BVfK-Mitglieder waren wie auch die BVfK-Gremien der Meinung, man solle einen solchen Streit nicht vor Gericht austragen. Daher richtet sich auch die Klageerwiderung nur gegen die Kosten des Verfahrens.

Wenn Sie sich über das bisher Geschehene ein Bild machen wollen, Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an.

Über den aktuellen Stand der Dinge erfahren Sie mehr in den entsprechenden Ausführungen der BVfK-Juristen:

 https://www.bvfk.de/sdm_downloads/klageerwiderung-bvfk-vs-bvi/

Auf YouTube gefunden finden Sie übrigens das inzwischen korrigierte Video über die Podiumsdiskussion beim 8. Deutschen Autorechtstag mit vielen spannenden Informationen und Statements:

http://youtu.be/a2OK_mFfdIk

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